Sudetendeutsches Kulturwerk Schleswig-Holstein e.V.

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 Aus dem ARCHIV

 STIFTUNG "Haus der Heimat"

 
 

 

     

 

„Das ehemalige Haus der Heimat“

Ein Bunker des ehemaligen Marinearsenals in Trappenkamp wurde von der Sudetendeutschen Landsmannschaft von der Bundesvermögensverwaltung gemietet, in Eigenarbeit zum „Gemeinschaftshaus“ ausgebaut und 1949 als Kantine eröffnet.
Seitdem fanden darin vielerlei Veranstaltungen und Zusammenkünfte statt wie Laienspiele, Gesangsgruppen, Tagungen, Turnen, Empfänge, Jugendgruppen, Schulunterricht, Gemeindevertretersitzungen usw.


1957 wurde das Haus vom Sudetendeutschen Kulturwerk übernommen.
Es wurde als Gaststätte mit Kino-Vorführraum ausgebaut und bekam den Namen „Haus des deutschen Ostens“.
Der erste Gastwirt Franz Bruche – bis Ende 1968 – schaffte nicht nur gemütliche Gastlichkeit, sondern betätigte sich auch als Ortsführer für unzählige auswärtige Besuchergruppen, die damals die aufstrebende Gemeinde Trappenkamp besuchten.


Mitte 1969 wurde der erforderliche Modernisierungsan- und Umbau abgeschlossen. Das Haus wurde wieder in „Haus der Heimat“ umbenannt.
Der zweite Gastwirt war Ernst Thode von 1969 bis 1972, der dritte Gastwirt Klaus Schaffner war von 1973 bis 1979 tätig.
Der vierte Gastwirt war Dieter Johnigk von 1980 bis Mitte 1882.


Danach übernahm die Wirtin Anne Röhl das „Haus der Heimat“ bis September 1986.
1986 wurde der letzte Modernisierungsumbau abgeschlossen.
Die Wirtin Wilma Schröder führte das Haus von Oktober 1986 bis August 1989, bis die siebte Wirtin Bärbel Mierau die Bewirtschaftung des „Haus der Heimat“ im September 1989 bis 1999 übernahm.


Das „Haus der Heimat“ bot die Gewähr, daß die Tradition weitergeführt werden konnte wie seit 1949, nämlich als kultureller und geselliger Treffpunkt für Vereine und Familien in Trappenkamp. Jedoch stand das Haus ab 1999 leer.
Ein neuer Pächter konnte nicht gefunden werden und die Auflagen des Kreises waren zu hoch, so dass im August 2000 das „Haus der Heimat“ verkauft werden musste. Der Erlös wurde als Sondervermögen des SKW eingebracht (siehe § 10 der Vereinssatzung).


 

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